Verträge
Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag zwischen dem Stromlieferanten und der Blomberg Netz GmbH & Co. KG regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern. Bitte nehmen Sie initial Kontakt per Email mit uns auf, um die erforderlichen Unterlagen auszutauschen.
Gern können Sie uns direkt bei Kontaktaufnahme Ihr Kommunikationsdatenblatt, 1:1 Marktkommunikationszertifikate sowie Wiederverkäuferbescheinigung und Stromsteuerbefreiung zukommen lassen.
Marktkommunikation/ Nachweise
DOWNLOAD: Kontaktdatenblatt Stand 01.07.2023
DOWNLOAD: Zertifikat 1:1 Kommunikation bis 2026
DOWNLOAD: Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität bis 12.01.2023
DOWNLOAD: Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität bis 04.10.2025
Die Blomberg Netz GmbH & Co. KG ist als Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes berechtigt, ab dem 01.01.2020 Strom zu leisten. Der Erlaubnisschein Nr. STVERS-8000-42121 des Hauptzollamtes Bielefeld wurde am 17.01.2020 erteilt: DOWNLOAD: Erlaubnisschein Strom
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
DOWNLOAD: Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Die technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen, die von Messstellenbetreibern sicherzustellen sind, werden derzeit von uns erarbeitet und in Kürze hier veröffentlicht. Fester Bestandteil der künftigen technischen Mindestanforderungen und Anforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Elektrizitätsnetz ist insbesondere auch die BDEW-Richtlinie Metering Code.