Hausanschluss
Für den Anschluss an das Versorgungsnetz der Blomberg Netz GmbH & Co. KG zur Entnahme oder Einspeisung von elektrischer Energie steht Ihnen unser technischer Dienstleister, die Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) als Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt „Ihr Weg zum Stromanschluss“.
Ihr Weg zum Stromanschluss
Ihr Weg zum Stromanschluss ist ganz einfach
1. Antrag Netzanschluss
Über die Informationsplattform der Westfalen Weser Netz GmbH erhalten Sie detaillierte Informationen zu Ihrem Antrag und können diesen auch gleich online stellen. Bitte besuchen Sie das Netzanschlussportal der WWN:
LINK: Netzanschlussportal WWN [extern]
2. Angebot und Vertrag
Nach der technischen Prüfung Ihrer Daten erhalten Sie ein Angebot für den Netzanschluss. Senden Sie die Angebotsannahme bitte unterschrieben an uns zurück. Wir beauftragen einen unserer Partner mit der Anschlusserstellung. Den genauen Termin spricht unser Partner mit Ihnen ab.
3. Inbetriebsetzung Ihres Netzanschlusses
Nach der Erstellung des Netzanschlusses beauftragen Sie bitte einen konzessionierten Installateur mit der Inbetriebsetzung Ihres Hausanschlusses. Hierzu muss Ihr Installateur einen entsprechenden Inbetriebsetzungsantrag ebenfalls bei der Westfalen Weser Netz GmbH stellen:
Zählersetzung
Nach der Erstellung des Netzanschlusses beauftragen Sie bitte einen konzessionierten Installateur mit der Inbetriebsetzung Ihres Hausanschlusses. Hierzu muss Ihr Installateur einen entsprechenden Inbetriebsetzungsantrag ebenfalls bei der Westfalen Weser Netz GmbH stellen:
Preise Hausanschluss
Die Preise für den Anschluss an das Elektrizitätsversorgungsnetz der Blomberg Netz GmbH & Co. KG sowie weitere Details entnehmen Sie bitte dem hier bereitgestellten Preisblatt:
Gültig ab 01.01.2021
DOWNLOAD: Preisblatt Hausanschluss Strom ab 01.01.2021 (Anlage 1 Ergänzende Bedingungen NAV)
Gültig ab 01.01.2024
DOWNLOAD: Preisblatt Hausanschluss Strom ab 01.01.2024 (Anlage 1 Ergänzende Bedingungen NAV)
Allgemeine Bedingungen Strom (NAV)
Ergänzende Bedingungen Strom
DOWNLOAD: Ergänzende Bedingungen zur NAV ab 01.01.2020
Anlage 1 zu den Ergänzenden Bedingungen finden Sie unter „Preise Hausanschluss“.
Technische Anforderungen Netzanschluss
Zusätzlich zu den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik gelten seit dem 27.04.2019 als technische Mindestanforderungen für den Anschluss einer elektrischen Anlage des Anschlussnehmers an das Elektrizitätsversorgungsnetz grundsätzlich die Technischen Anwendungsregeln (TAR) des Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN). Daneben gelten die technischen Vorgaben unseres Dienstleisters, der Westfalen Weser Netz GmbH.
Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz:
Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz gelten neben den technischen Anwendungsregeln VDE-AR-N4100 2019-04 und VDE-AR-N4105 2018-11, der Bundesmusterwortlaut des BDEW Technische Anschlussbedingungen TAB 2019 und dazu die Ergänzenden Bestimmungen unseres technischen Dienstleisters Westfalen Weser Netz GmbH.
DOWNLOAD: Technische Anschlussbedingungen TAB 2023 BDEW [extern]
DOWNLOAD: Ergänzende Bestimmungen zu den TAB 2023 [extern]
Für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz:
Zum Anschluss an das Mittelspannungsnetz gelten die technische Anschlussregel VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) in der jeweils gültigen Fassung sowie die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) unseres technischen Dienstleisters Westfalen Weser Netz GmbH.
LINK: TAR und TAB Mittelspannung [extern]
Grundsätzliches zu den VDE-Anwendungsregeln (VDE-AR):
Im Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE werden Technische Anwendungsregeln (TAR) für den Anschluss und den Betrieb von Übertragungs- und Verteilnetzen erarbeitet.
VDE-AR-N 4100 Anwendungsregel, TAR Niederspannung *
Die VDE-AR-N 4100 Anwendungsregel fasst die wesentlichen Gesichtspunkte zusammen, die beim Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Sie dient gleichermaßen dem Netzbetreiber wie dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe.
VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel, Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz *
Die VDE-AR-N 4105 ist für Erzeugungsanlagen und Speicher anzuwenden.
Die VDE-Anwendungsregel 4105 legt die technischen Anforderungen für Erzeugungsanlagen und Speicher fest, die über VDE-AR-N 4100 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)“ hinausgehen.
VDE-AR-N 4110 Anwendungsregel, TAR Mittelspannung *
Die VDE-AR-N 4110 Anwendungsregel legt die Technischen Anschlussregeln (TAR) für Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Kundenanlagen (Bezugs- und Erzeugungsanlagen, Speicher sowie Mischanlagen) fest, die am Netzanschlusspunkt an das Mittelspannungsnetz eines Netzbetreibers der allgemeinen Versorgung angeschlossen werden.
*Anwendungsregeln sind rechtlich geschützt und können hier nicht veröffentlicht werden. Die Anwendungsregeln sind Bestandteil des VDE Auswahlordner für das Elektrotechniker-Handwerk, sie können über den VDE-Verlag bezogen werden.
Baukostenzuschüsse
Der Baukostenzuschuss (BKZ) dient der teilweisen Abdeckung der Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der dem Hausanschluss vorgelagerten Netzanlagen. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Baukostenzuschüssen in Niederspannung ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), in den Netzebenen oberhalb der Niederspannung erfolgt die Ermittlung und Erhebung von BKZ nach Vorgaben der Bundesnetzagentur.
Der BKZ ist in seiner Funktion von den Netzanschlusskosten zu unterscheiden; diese beziehen sich nicht auf das vorgelagerte Netz, sondern auf die individuelle Anbindung einer Kundenanlage an diese Netze. Die Netzanschlusskosten werden folglich ergänzend zum BKZ erhoben. Die aus der Erhebung von Baukostenzuschüssen und Netzanschlusskosten resultierenden Erträge müssen bei der Kalkulation der Netznutzungsentgelte kostenmindernd berücksichtigt werden und senken die von der Bundesnetzagentur geprüften und genehmigten Netznutzungsentgelte.
Baukostenzuschuss nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur
Um eine einheitliche Ermittlung und Anwendung von Baukostenzuschüssen oberhalb der Niederspannungsebene bei allen Netzbetreibern zu erreichen, hat die Bundesnetzagentur ein Kalkulationsmodell entwickelt und in der Form eines Positionspapiers veröffentlicht. Dieses Modell genügt einerseits den Transparenzanforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes, entfaltet andererseits aber auch die nötige Steuerungswirkung, um das Entstehen überdimensionierter und ineffizienter Netze zu verhindern. Vor diesem Hintergrund sieht die zuständige Beschlusskammer (BK 6) eine Ermittlung der BKZ anhand dieses Modells als angemessen an.
Weitere Punkte des veröffentlichten Positionspapiers sind u.a. Anwendungsgrundsätze für die BKZ-Erhebung in den genannten Netzebenen bei Wechsel der Örtlichkeit des Netzanschlusses, bei Netzebenenwechsel und bei Leistungserhöhung sowie Aussagen zur Berücksichtigung von BKZ im Rahmen der Netzengeltkalkulation.
Baukostenzuschuss nach Niederspannungs-Anschlussverordnung
Rechtsgrundlage für die Erhebung eines Baukostenzuschusses in der Niederspannungsebene ist die Niederspannungs-Anschlussverordnung. Der Baukostenzuschuss im Niederspannungsnetz der Blomberg Netz GmbH & Co. KG wurde als Anlage 1 der Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungs-Anschlussverordnung veröffentlicht und ist über den folgenden Link einzusehen:
DOWNLOAD: Preisblatt ab 01.01.2020 Anlage 1 Ergänzende Bedingungen NAV