Hausanschluss
Für den Anschluss an das Versorgungsnetz der Blomberg Netz GmbH & Co. KG zur Entnahme von Gas steht Ihnen unser technischer Dienstleister, die Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) als Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt „Ihr Weg zum Gasanschluss“.
Ihr Weg zum Gasanschluss
Ihr Weg zum Gasanschluss ist ganz einfach
1. Antrag Netzanschluss
Über die Informationsplattform der Westfalen Weser Netz GmbH erhalten Sie detaillierte Informationen zu Ihrem Antrag und können diesen auch gleich online stellen. Bitte besuchen Sie das Netzanschlussportal der WWN:
LINK: Netzanschlussportal WWN [extern]
2. Angebot und Vertrag
Nach der technischen Prüfung Ihrer Daten erhalten Sie ein Angebot für den Netzanschluss. Senden Sie die Angebotsannahme bitte unterschrieben an uns zurück. Wir beauftragen einen unserer Partner mit der Anschlusserstellung. Den genauen Termin spricht unser Partner mit Ihnen ab.
3. Inbetriebsetzung Ihres Netzanschlusses
Nach der Erstellung des Netzanschlusses beauftragen Sie bitte einen konzessionierten Installateur mit der Inbetriebsetzung Ihres Hausanschlusses. Hierzu muss Ihr Installateur einen entsprechenden Inbetriebsetzungsantrag ebenfalls bei der Westfalen Weser Netz GmbH stellen:
Zählersetzung
Inbetriebsetzung Ihres Netzanschlusses
Nach der Erstellung des Netzanschlusses beauftragen Sie bitte einen konzessionierten Installateur mit der Inbetriebsetzung Ihres Hausanschlusses. Hierzu muss Ihr Installateur einen entsprechenden Inbetriebsetzungsantrag ebenfalls bei der Westfalen Weser Netz GmbH stellen:
Preise Hausanschluss
Die Preise für den Anschluss an das Gasversorgungsnetz der Blomberg Netz GmbH & Co. KG sowie weitere Details entnehmen Sie bitte dem hier bereitgestellten Preisblatt:
Gültig ab 01.01.2021:
DOWNLOAD: Preisblatt ab 01.01.2021 Anlage 1 Ergänzende Bedingungen NDAV
Gültig ab 01.01.2024:
DOWNLOAD: Preisblatt ab 01.01.2024 Anlage 1 Ergänzende Bedingungen NDAV
Allgemeine Bedingungen Gas (NDAV)
Ergänzende Bedingungen Gas
DOWNLOAD: Ergänzende Bedingungen zur NDAV ab 01.01.2020
Anlage 1 zu den Ergänzenden Bedingungen finden Sie unter „Preise Hausanschluss“.
Technische Anforderungen Netzanschluss
Für den Anschluss an Gasversorgungsnetze gilt das DVGW-Regelwerk, Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze werden in dem DVGW-Arbeitsblatt G 2000 festgeschrieben.
Die technische Regel G 2000 stellt die Umsetzung der technischen Anforderungen des EU-weiten und nationalen Energierechtes sicher. Im Detail enthält die G 2000 in Kapitel 2 normative Verweisungen auf weitere Dokumente (Gesetze, Richtlinien, DIN-Normen und DVGW-Regelwerk), welche damit Bestandteil des technischen Regelwerks werden.
Unter den folgenden Links finden Sie einen direkten Zugang zum Regelwerkverzeichnis des DVGW sowie auf diejenige Internetseite des DVGWs, von welcher ein direkter Download des Arbeitsblattes G 2000 angeboten wird.
LINK: DVGW-Netzzugang [extern]
Technische Regeln für Gas-Installationen TRGI 86/96
Weitere technische Hinweise ergeben sich aus den Technischen Regeln für Gas-Installationen (TRGI 86/96) sowie den technischen Regeln des DVGW, im Einzelnen den DVGW-Arbeitsblättern
G 459 – 1 (Gas-Hausanschlüsse)
G 459 – 1b (Beiblatt zum DVGW-Arbeitsblatt G 459-1 Gas Hausanschlüsse)
G 459 – 2 (Gas-Druckregelung mit Eingangsdrücken bis 5 bar in Anschlussleitungen)
G 280 – 1 (Odorierung)
sowie aus
DIN 18012 (Haus-Anschlusseinrichtungen, Allgemeine Planungsgrundlagen)
Diese technischen Regelwerke erhalten Sie als Druckwerk im Handel. Das DVGW-Regelwerk ist erhältlich bei der wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH, Josef-Wirmer-Strasse 3, 53123 Bonn, Internet: www.wvgw.de, DIN-Normen können bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstrasse 6, 10787 Berlin, Internet: www.beuth.de, bezogen werden.
Im Netzgebiet der Blomberg Netz GmbH & Co. KG gelten die Technischen Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb von Anschlüssen und Anlagen unseres technischen Dienstleisters, der Westfalen Weser Netz GmbH.
DOWNLOAD: Technische Bedingungen für Auslegung und Betrieb von Gasanlagen [extern]
Baukostenzuschüsse
Der Baukostenzuschuss (BKZ) dient der teilweisen Abdeckung der Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der dem Hausanschluss vorgelagerten Netzanlagen. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Baukostenzuschüssen ist die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV).
Der BKZ ist in seiner Funktion von den Netzanschlusskosten zu unterscheiden; diese beziehen sich nicht auf das vorgelagerte Netz, sondern auf die individuelle Anbindung einer Kundenanlage an diese Netze. Die Netzanschlusskosten werden folglich ergänzend zum BKZ erhoben. Die aus der Erhebung von Baukostenzuschüssen und Netzanschlusskosten resultierenden Erträge müssen bei der Kalkulation der Netznutzungsentgelte kostenmindernd berücksichtigt werden und senken die von der Landesregulierungsbehörde geprüften und genehmigten Netznutzungsentgelte.
Baukostenzuschuss nach Niederdruck-Anschlussverordnung
Rechtsgrundlage für die Erhebung eines Baukostenzuschusses in Niederdruck ist die Niederdruckanschlussverordnung. Der Baukostenzuschuss im Verteilnetz der Blomberg Netz GmbH & Co. KG wurde als Anlage 1 der Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung veröffentlicht und ist über den folgenden Link einzusehen:
DOWNLOAD: Preisblatt ab 01.01.2020 Anlage 1 Ergänzende Bedingungen NDAV