Grundversorger

Bestimmung des Grundversorgers im Gas-Netzgebiet

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Der Grundversorger ist der Energielieferant, der im Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert.

Gemäß den Vorgaben in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde der Grundversorger zum 1. Juli 2018 erneut ermittelt und der zuständigen Behörde mitgeteilt. Grundversorger im Konzessionsgebiet der Blomberg Netz GmbH & Co. KG für den Zeitraum:

01.01.2019 bis 31.12.2021 ist die:
Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH 

Zum 01.07.2021 hat die Blomberg Netz GmbH & Co. KG den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre neu festgestellt.

Gemäß den Vorgaben in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde der Grundversorger zum 1. Juli 2018 erneut ermittelt und der zuständigen Behörde mitgeteilt. Grundversorger im Konzessionsgebiet der Blomberg Netz GmbH & Co. KG für den Zeitraum:

01.01.2022 bis 31.12.2024 ist die:
Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH