Grundversorger

Bestimmung des Grundversorgers im Strom-Netzgebiet

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Der Grundversorger ist der Energielieferant, der im Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert.

 

Gemäß den Vorgaben in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde der Grundversorger ermittelt und der zuständigen Behörde mitgeteilt. Der Grundversorger im Strom für das gesamte Konzessionsgebiet Blomberg (Kernstadt und alle dazugehörigen Ortsteile) lautet für die genannten Zeiträume wie folgt:

 

01.01.2019 bis 31.12.2021                           Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH

01.01.2022 bis 31.12.2024                          Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH

01.01.2025 bis 31.12.2027                          Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH