Grundversorger

Bestimmung des Grundversorgers im Strom-Netzgebiet

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Der Grundversorger ist der Energielieferant, der im Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert.

Gemäß den Vorgaben in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde der Grundversorger zum 1. Juli 2021 erneut ermittelt und der zuständigen Behörde mitgeteilt. Grundversorger im Konzessionsgebiet der Kernstadt Blomberg für den Zeitraum

01.01.2019 bis 31.12.2021 ist
Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH.

Im Konzessionsgebiet der Blomberger Ortsteile (Altendonop, Borkhausen, Brüntrup, Cappel, Dalborn, Donop, Eschenbruch, Großenmarpe, Herrentrup, Höntrup, Istrup, Kleinenmarpe, Maspe, Mossenberg-Wöhren, Reelkirchen, Siebenhöfen, Tintrup, Wellentrup) ist der Grundversorger für den Zeitraum

01.01.2019 bis 31.12.2021 ebenfalls
Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH.

Zum 01.07.2021 hat die Blomberg Netz GmbH & Co. KG die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre neu festgestellt. Da die Stadt Blomberg nunmehr nurnoch einen Strom-Konzessionsvertrag vergeben hat, ist auch nurnoch ein Grundversorger für das gesamte Netzgebiet zu bestimmen.

Gemäß den Vorgaben in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde der Grundversorger zum 1. Juli 2021 erneut ermittelt und der zuständigen Behörde mitgeteilt. Grundversorger im Konzessionsgebiet der Stadt Blomberg für den Zeitraum

01.01.2022 bis 31.12.2024 ist
Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH.