Messstellenbetrieb

Bekanntgabe gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Aufgrund der Stromnetzübernahme zum 01.01.2020 durch die Blomberg Netz GmbH & Co. KG wird auch die Marktrolle des „Grundzuständigen Messstellenbetreibers“ gemäß § 3 MsbG im Konzessionsgebiet der Stadt Blomberg von der Blomberg Netz GmbH & Co. KG übernommen.

Dies beinhaltet ebenfalls die gesetzlich vorgeschriebene Umbaupflicht von Stromzählern zu modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung gemäß § 5 MsbG oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer oder den Anschlussnehmer getroffen wird. Bereits installierte moderne Messeinrichtungen und ggf. abgeschlossene Messstellenverträge werden von der Blomberg Netz GmbH & Co. KG ab dem 01.01.2020 übernommen.