EEG/KWKG-Anlagen

Sie beabsichtigen eine Anlage zur Erzeugung von elektrischem Strom zu errichten und an unser Verteilungsnetz anzuschließen?

Dabei kann die Anlage bzw. der erzeugte Strom in den Anwendungsbereich unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen fallen. Zu unterscheiden sind hierbei Anlagen, die nach EEG oder nach KWKG gefördert werden.

Unabhängig von der Förderungsart, muss bei Erzeugungsanlagen > 600 Watt zunächst eine Prüfung der Netzanschlussfähigkeit und Netzverträglichkeit erfolgen.

Balkonanlagen oder sog. steckerfertige Erzeugungsanlagen

Ihre Balkonanlage können Sie ab sofort auch über das Internetportal LINK: Anmeldeportal Westfalen Weser Netz GmbH[extern] anmelden.

Weitere Informationen zu steckerfertigen PV-Anlagen bis 600 Watt sowie ein Formular zur Anmeldung (bei Anmeldung über das Internetportal überflüssig) dieser Anlagen finden Sie im Downloadbereich weiter unten.