Sie beabsichtigen eine Anlage zur Erzeugung von elektrischem Strom zu errichten und an unser Verteilungsnetz anzuschließen?
Dabei kann die Anlage bzw. der erzeugte Strom in den Anwendungsbereich unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen fallen. Zu unterscheiden sind hierbei Anlagen, die nach EEG oder nach KWKG gefördert werden.
Unabhängig von der Förderungsart, muss bei Erzeugungsanlagen > 600 Watt zunächst eine Prüfung der Netzanschlussfähigkeit und Netzverträglichkeit erfolgen.
Weitere Informationen zu steckerfertigen PV-Anlagen bis 600 Watt sowie ein Formular zur Anmeldung (bei Anmeldung über das Internetportal überflüssig) dieser Anlagen finden Sie im Downloadbereich weiter unten.
Netzverträglichkeitsprüfung, Bauausführung und Inbetriebnahme
Die ersten Schritte zu Ihrer eigenen Erzeugungsanlage begleitet für Sie die Westfalen Weser Netz GmbH in unserem Auftrag. Bitte nutzen Sie hierfür die Webseite
LINK: Anmeldeportal Westfalen Weser Netz GmbH[extern]
Einspeisevertrag und -vergütung
Da das Steuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Möglichkeiten zulässt (z. B. Kleinunternehmerregelung), empfiehlt es sich, einen Steuerberater, Fachanwalt oder das zuständige Finanzamt als Rat hinzuzuziehen. Wie der Anlagenbetreiber steuerlich behandelt wird, sollte in jedem Fall vor der Inbetriebnahme durch den Anlagenbetreiber geklärt werden. Der Netzbetreiber kann hierzu keine Aussage treffen.
Die Vergütungshöhe richtet sich nach der Größe Ihrer Photovoltaikanlage, dem Inbetriebnahmezeitpunkt und die Art der Einspeisung (z. B. Selbstverbrauch). Auf Basis der Anlagendaten errechnen wir Ihren Vergütungsanspruch und teilen Ihnen diesen auf Anfrage, spätestens aber nach der Inbetriebnahme mit. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen oder Begutachtungen von Anlagenkonzepten führen wir nicht durch.
Nach dem § 25 EEG 2017 wird die Vergütung für zwanzig Jahre gezahlt. Anlagenbetreiber erhalten von uns elf angemessene monatliche Abschläge. Im Januar erstellen wir auf Grundlage der Zählerstände vom 31. Dezember des Vorjahres eine Jahresabrechnung.
Voraussetzung für die Vergütungszahlungen ist die Registrierung Ihrer Eigenerzeugungsanlage im Marktstammdatenregister sowie die Erfüllung der technischen Anforderungen zum Einspeisemanagement. Informationen hierzu erhalten Sie weiter unten.
Inbetriebnahme einer steckerfertigen PV-Anlage
EXTERN: TAR Niederspannung für steckerfertige Erzeugungsanlagen
Information zur auslaufenden EEG-Förderung zum 31.12.2020
Zum 31.12.2020 sind alle Erzeugungsanlagen mit Inbetriebnahmedatum vor dem 01.01.2001 aus der Förderung nach dem EEG gefallen.
Der Gesetzgeber hat für EEG-Anlagen bis 100 kW und ausgeförderte Windenergieanlagen (unabhängig von der Leistung) im EEG 2021 folgende Anschlussregelung formuliert:
Als zuständiger Verteilnetzbetreiber nimmt die Blomberg Netz GmbH & Co. KG den Strom weiter auf und vergütet den energieträgerspezifischen Marktwert (Jahresmarktwert Solar) für die Einspeisung abzüglich der Vermarktungskosten der Übertragungsnetzbetreiber (0,4 ct/kWh in 2021). Damit fällt die Förderung deutlich geringer aus als bislang. Der Anspruch ist zeitlich begrenzt bis zum 31.12.2027.
Diese Regelung gilt auch bei einer Umstellung auf Selbstverbrauch. Ab einer Leistung von 30 kW bzw. mehr als 30.000 kWh Selbstverbrauch wird allerdings danach die verminderte EEG-Umlage fällig.
Anlagen, die sich bereits jetzt in der Direktvermarktung mit Marktprämie befinden, müssen zum 01.01.2021 in die sonstige Direktvermarktung wechseln oder sich aus der Direktvermarktung abmelden. Bei einer Abmeldung dürfen wir als Verteilnetzbetreiber die Mengen wieder aufnehmen und ggf. vergüten.
Ausgeförderte EEG-Anlagen über 100 kW, die keine Windenergieanlagen sind, erhalten keine Anschlussförderung und müssen zwingend in die sonstige Direktvermarktung wechseln.
Die betroffenen Anlagenbetreiber werden wir in einem separaten Schreiben noch genauer informieren.
EEG-Einspeisemanagement
Wir weisen darauf hin, dass Anlagenbetreiber nach den gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 9 EEG 2017 ihre Photovoltaikanlage so auszulegen haben, dass diese am Einspeisemanagement (§ 14 EEG 2017) teilnehmen kann. Auf der Homepage unseres technischen Dienstleisters, der Westfalen Weser Netz GmbH, finden sie die technischen Rahmenbedingungen
LINK: Technische Anforderungen zum Einspeisemanagement [extern]
sowie weitere detaillierte Informationen zum Thema Einspeisemanagement hier: LINK: Einspeisemanagement WWN [extern].
Messkonzepte
Detaillierte Informationen zu den akzeptierten Messkonzepten finden Sie auf der Webseite unseres technischen Dienstleisters Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) unter „Allgemeine Informationen -> Zeichnungen Messkonzepte“
LINK: Dokumente WWN [extern]
Marktstammdatenregister
Bitte beachten Sie, dass sowohl Neu- als auch Bestandserzeugungsanlagen einer Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister unterliegen. Detaillierte Informationen zu Ihren Pflichten erhalten Sie bei der zuständigen Bundesnetzagentur:
LINK: Bundesnetzagentur MaStR [extern]
Für uns als Verteilnetzbetreiber besteht nur eine Informationspflicht Ihnen gegenüber sowie eine nachgelagerte Überprüfungspflicht. Bitte sehen Sie von Anfragen bezüglich des Registrierungsprozesses bei uns ab, hierfür ist die BNetzA zuständig.
Weiterführende Informationen:
DOWNLOAD: Informationsschreiben zum Marktstammdatenregister
DOWNLOAD: Flyer zum Marktstammdatenregister
Downloadbereich
Anmeldeformulare für neue PV-Anlagen
DOWNLOAD: Inbetriebsetzungsprotokoll für neue Erzeugungsanlagen Niederspannung
DOWNLOAD: Datenblatt neue Photovoltaikanlage
Datenblatt zur Anmeldung von (Batterie-)Speicheranlagen
DOWNLOAD: Datenblatt Anmeldung Speicher
Anmeldeformular steckerfertige PV-Anlagen bis 600 Watt
DOWNLOAD: Anmeldeformular steckerfertige PV <600W
Informationsmaterial
DOWNLOAD: eplus-steckerfertige-pv-anlagen
Bitte beachten Sie, dass für die Planung, Anmeldung, Inbetriebnahme und deren Nachweise und den Parallelbetrieb von Anlagen ≥135 kW am Niederspannungsnetz und alle Anlagen am Mittelspannungsnetz gesonderte und erweitere Formulare und Nachweise erforderlich sind. Diese finden Sie auf unserer Homepage in den Technischen Anschlussbedingungen in der Rubrik Hausanschlüsse.