EEG/KWKG-Anlagen

Sie beabsichtigen eine Anlage zur Erzeugung von elektrischem Strom zu errichten und an unser Verteilungsnetz anzuschließen?

Dabei kann die Anlage bzw. der erzeugte Strom in den Anwendungsbereich unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen fallen. Zu unterscheiden sind hierbei Anlagen, die nach EEG oder nach KWKG gefördert werden.

Unabhängig von der Förderungsart, muss bei Erzeugungsanlagen > 800 Watt zunächst eine Prüfung der Netzanschlussfähigkeit und Netzverträglichkeit erfolgen.

Balkonanlagen oder sog. steckerfertige Erzeugungsanlagen

Ihre Balkonanlage können Sie ab sofort auch über das Internetportal LINK: Anmeldeportal Westfalen Weser Netz GmbH[extern] (nicht verpflichtend) anmelden.

Steckerfertige Balkonanlagen bis 800 Watt fallen unter die vereinfachte Anmeldung und müssen nur noch im Marktstammdatenregister registriert werden. Ein Zählerwechsel wird durch uns dann zeitnah geprüft. Sie können zusätzlich aber auch gerne das Anmeldeformular im Downloadbereich nutzen oder die Anlage über o. g. Link bei uns anmelden.