EEG/KWKG-Anlagen
Photovoltaikanlage anmelden & Strom einspeisen
Sie möchten mit Ihrer Photovoltaikanlage selbst Strom erzeugen und überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen?
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Anmeldung, Inbetriebnahme und Einspeisung Ihrer PV-Anlage.
Die technische Bearbeitung erfolgt über unseren technischen Betriebsführer Westfalen Weser Netz.
Anmeldung & Einspeisung
Vorgehensweise Einspeisung: Westfalen Weser Netz
https://www.marktstammdatenregister.de/
Welche Anlagen müssen angemeldet werden?
Balkonkraftwerke bis 800 Watt Wechselrichterleistung und maximal 2.000 Watt Modulleistung
Für steckerfertige Anlagen gilt ein vereinfachtes Verfahren:
- Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)
- Keine separate Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich
- Kein Inbetriebsetzungsprotokoll notwendig
- Maximal 800 Watt Wechselrichterleistung erlaubt
Photovoltaikanlagen über 800 Watt
Diese Anlagen müssen über das Portal der Westfalen Weser Netz angemeldet werden.
Zusätzlich gilt:
- Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) verpflichtend
- Anmeldung durch eingetragenen Elektroinstallateur
- Inbetriebsetzungsprotokoll erforderlich
Einspeisevoranfrage erforderlich bei:
- Anlagen größer als 15 kW
- Erweiterung bestehender Anlagen
- Zweitanlagen
- Neuem Netzanschluss
Neuanmeldung von Erzeugungsanlagen und Inbetriebnahme
Schritt für Schritt zur Einspeisung
- Planung der Anlage
Gemeinsam mit Ihrem Fachbetrieb (eingetragenen Elektroinstallateur) wird geprüft:
- Leistung der Anlage
- Vorhandener Netzanschluss
- Erforderliches Messkonzept
- Eventueller Zählerwechsel (Beantragung durch den Elektroinstallateur im Portal der WWN)
Wichtig:
Alle PV-Anlagen müssen im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden.
- Anmeldung der Anlage
Die Anmeldung erfolgt online über das Einspeiseportal:
https://www.ww-netz.com/einspeisung/vorgehensweise
Möglichkeiten der Anmeldung
Selbst anmelden
Sie erhalten Zugangsdaten und reichen die Unterlagen selbst ein.
Komplettservice durch den Installateur
Der Installateur übernimmt die vollständige Anmeldung.
Anmeldung durch den Solarteur
Der Solarteur bearbeitet die Anmeldung nach dem Zählerantrag weiter.
- Bau der Anlage
Nach Freigabe kann die PV-Anlage installiert werden.
Der Fachbetrieb errichtet die Anlage nach den geltenden technischen Vorschriften.
- Inbetriebnahme & Zählerwechsel
Nach Fertigstellung meldet der Installateur die Anlage zur Inbetriebnahme an:
45183_blomberg_netz_inbetriebsetzungsprotokoll_fuer_erzeugungsanlagen_an—.pdf
Für Anlagen über 800 Watt erforderlich:
- Vollständig ausgefülltes Inbetriebsetzungsprotokoll
Das Protokoll kann:
- direkt im WWN Portal hochgeladen oder
- per E-Mail gesendet werden
E-Mail:
einspeisung@blomberger-versorgungsbetriebe.de
Anschließend oder begleitend erfolgen:
- Zählerwechsel
- Einrichtung des Messkonzeptes
- Freigabe zur Einspeisung
Erst danach darf Strom offiziell eingespeist werden.
- Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Alle Stromerzeugungsanlagen müssen zusätzlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
Dies gilt für:
- Balkonkraftwerke
- Photovoltaikanlagen über 800 Watt
- Erweiterungen bestehender Anlagen
Wichtig:
Ohne Registrierung im MaStR besteht kein Anspruch auf Einspeisevergütung.
Einspeisevergütung & weitere Informationen
Nach erfolgreicher Anmeldung und Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage erhalten Sie von uns, der Blomberg Netz GmbH, alle weiteren Informationen zur Einspeisevergütung sowie zur Abschlagsauszahlung.
Die notwendigen Unterlagen und Informationen senden wir Ihnen postalisch zu.
Dazu gehören:
- Informationen zur Einspeisevergütung
- Angaben zur Abschlagszahlung
- Weitere Informationen zur Abwicklung Ihrer Einspeisevergütung
Wichtig zu wissen
- Anmeldung frühzeitig einreichen
- Arbeiten am Netzanschluss nur durch Elektroinstallateure
- Änderungen und Erweiterungen ebenfalls melden
- Für Anlagen bis 15 kW innerhalb geschlossener Bebauung ist meist keine Einspeisevoranfrage erforderlich
- Alle PV-Anlagen müssen im Marktstammdatenregister registriert werden
Weitere Informationen
Vorgehensweise Einspeisung: Westfalen Weser Netz
Bei Fragen hilft unser Einspeiseteam gerne weiter:
einspeisung@blomberger-versorgungsbetriebe.de
§ 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue gesetzliche Regelungen für sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dazu zählen insbesondere:
- Wallboxen für Elektrofahrzeuge
- Wärmepumpen
- Stromspeicher
- Klimaanlagen bzw. Anlagen zur Kälteerzeugung
Ziel der Regelung ist es, die Stromnetze auch bei steigender Anzahl leistungsstarker Verbraucher stabil zu halten. Im Falle lokaler Netzengpässe kann der Netzbetreiber die Leistung dieser Anlagen zeitweise reduzieren. Die Stromversorgung wird dabei nicht unterbrochen – beispielsweise lädt ein Elektroauto lediglich etwas langsamer.
Ihre Vorteile
Als Ausgleich für die Steuerbarkeit Ihrer Anlage profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten. Dafür stehen verschiedene Entlastungsmodelle zur Verfügung. Das Standardmodell sieht eine jährliche pauschale Reduzierung der Netzentgelte vor. Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Vergünstigungen gewählt werden.
Welche Anlagen sind betroffen?
Die Regelung gilt grundsätzlich für neu installierte steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW. Bestandsanlagen, die bereits vor Einführung der Neuregelung in Betrieb waren, genießen Übergangs- bzw. Bestandsschutz.
Anmeldung und Umsetzung
Die Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung erfolgt über Ihren Elektroinstallateur. Dieser übernimmt die erforderlichen Schritte zur Anmeldung und technischen Umsetzung in Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber.
Zusammenarbeit mit Westfalen Weser Netz
Die technische Umsetzung, Steuerung sowie die Gewährung der Netzentgeltreduzierung erfolgen in unserem Netzgebiet entsprechend den Vorgaben und Prozessen der Westfalen Weser Netz. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Informationsseite von Westfalen Weser Netz Neuregelung §14a EnWG: Westfalen Weser Netz .
Marktstammdatenregister
Bitte beachten Sie, dass sowohl Neu- als auch Bestandserzeugungsanlagen einer Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister unterliegen. Detaillierte Informationen zu Ihren Pflichten erhalten Sie bei der zuständigen Bundesnetzagentur:
LINK: Bundesnetzagentur MaStR [extern]
Für uns als Verteilnetzbetreiber besteht nur eine Informationspflicht Ihnen gegenüber sowie eine nachgelagerte Überprüfungspflicht. Bitte sehen Sie von Anfragen bezüglich des Registrierungsprozesses bei uns ab, hierfür ist die Bundesnetzagentur zuständig.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Blomberg Netz GmbH & Co. KG als Netzbetreiber als Ihr Anschlussnetzbetreiber angeben.
Vergütung - Kleinunternehmerregelung - Steuernummer
Da das Steuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Möglichkeiten zulässt (z. B. Kleinunternehmerregelung), empfiehlt es sich, einen Steuerberater, Fachanwalt oder das zuständige Finanzamt als Rat hinzuzuziehen. Wie der Anlagenbetreiber steuerlich behandelt wird, sollte in jedem Fall vor der Inbetriebnahme durch den Anlagenbetreiber geklärt werden. Der Netzbetreiber kann hierzu keine Aussage treffen.
Die Vergütungshöhe richtet sich nach der Größe Ihrer Photovoltaikanlage, dem Inbetriebnahmezeitpunkt und die Art der Einspeisung (z. B. Volleinspeisung, Überschusseinspeisung (Selbstverbrauch)). Auf Basis der Anlagendaten errechnen wir Ihren Vergütungsanspruch und teilen Ihnen diesen auf Anfrage, spätestens aber nach der Inbetriebnahme mit.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen oder Begutachtungen von Anlagenkonzepten führen wir nicht durch.
Nach dem EEG wird die Vergütung für zwanzig Jahre gezahlt. Anlagenbetreiber erhalten von uns elf angemessene monatliche Abschläge. Im Januar erstellen wir auf Grundlage der Zählerstände vom 31. Dezember des Vorjahres eine Jahresabrechnung.
Voraussetzung für die Vergütungszahlungen ist die Registrierung Ihrer Eigenerzeugungsanlage im Marktstammdatenregister sowie die Erfüllung der technischen Anforderungen zum Einspeisemanagement.
Kundenportal Einspeiser – Änderung von Kundendaten
Nutzen Sie gerne unser Kundenportal zum Einsehen Ihrer Kundendaten wie z. B. Zählerstände, Abschlagshöhe etc.
Dort haben Sie die Möglichkeit bequem Zählerstände zu erfassen oder auch Ihre neuen Bankdaten zu hinterlegen. Eine eigenständige Anpassung der Abschlagshöhe ist aktuell deaktiviert.
Klicken Sie einfach auf folgenden Link und registrieren Sie sich:
https://service.bvb-blomberg.de/#/login
Sollten Sie Fragen zur Anmeldung oder Bedienung haben, melden Sie sich gerne über das Kontaktformular bei uns.
Beachten Sie außerdem, dass die Blomberg Netz GmbH & Co. KG u. a. auch ein Unternehmen der Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH ist und daher auch die gleiche Plattform für das Kundenportal nutzt.
Biogas-Einspeisung
Rechtliche Grundlagen
Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) vom 25. Juli 2005 regelt die Bedingungen, zu denen die Betreiber von Gasversorgungsnetzen den Netzzugangsberechtigten gemäß § 20 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Zugang zu ihren Leitungsnetzen gewähren. Die Änderung der GasNZV durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 693) definiert die Sonderregelungen für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz.
Die GasNZV verpflichtet Netzbetreiber zur vorrangigen Netzanschlusspflicht von Biogasanlagen und zur Gewährung eines vorrangigen Netzzugangs für Transportkunden von Biogas.
Die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) vom 25. Juli 2005 regelt u.a. die Festlegung der Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Gasverteilernetzen. Die Änderung der GasNEV durch Artikel 2 der Verordnung vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 693) regelt die Zahlung und die Höhe eines pauschalen Entgeltes an Transportkunden von Biogas durch den Netzbetreiber.
Einspeiser werden
Sie beabsichtigen eine Anlage zur Erzeugung und Einspeisung von Biogas an unser Erdgasverteilungsnetz anzuschließen? Zum Netzanschluss von Anlagen nach der Gasnetzzugangsverordnung haben wir nachfolgend einige Informationen für Sie zusammengestellt:
Zum Anschluss einer Biogasanlage an das Erdgasnetz der Blomberg Netz GmbH & Co. KG und zur Einspeisung des erzeugten Gases benötigen wir von Ihnen ein schriftliches Netzanschlussbegehren und darüber hinaus folgende Angaben, die mindestens für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens notwendig sind:
- Standort der Anlage (inklusive Lageplan und Katasterplan)
- Betreiber der Biogasaufbereitungsanlage
- Eigentümer der Biogasaufbereitungsanlage
- Größe der Anlage [Nm³/h]
- Substrateinsatz
- eventuell mögliche Abnehmer
- Beschreibung des Aufbereitungsverfahrens inklusive Fließschema
- erwartete Gasqualität (Beschreibung aller brenntechnischen Kenndaten und Gasbegleitstoffe nach DVGW-Arbeitsblatt G260)
Wenn uns die vollständigen Unterlagen von Ihnen vorliegen, teilen wir Ihnen innerhalb von zwei Wochen mit, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung über das Netzanschlussbegehren notwendig sind. Außerdem geben wir Ihnen Bescheid, in welcher Höhe für Sie die Vorauszahlung für die Prüfung anfällt. Sobald Sie die Vorauszahlung geleistet haben, prüfen wir eine Anschlussmöglichkeit an das Netz der Blomberg Netz GmbH & Co. KG. Das Ergebnis der Prüfungen teilen wir Ihnen unverzüglich, spätestens aber drei Monate nach Eingang der Vorauszahlung mit.
Nach einem positiven Prüfungsergebnis werden wir Ihnen innerhalb von drei Monaten ein verbindliches Vertragsangebot vorlegen.
Das Netzanschlussbegehren und prüfungsrelevante Unterlagen sind zu richten an:
Blomberg Netz GmbH & Co. KG
Nederlandstraße 15
32825 Blomberg
Oder per Email an netzservice@blomberger-versorgungsbetriebe.de
Technische Mindestanforderungen für Biogaseinspeisung
Gemäß §19 Abs. 2 EnWG sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilungsanlagen und von Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.
FAQs
Welche Unterlagen werden zwingend benötigt?
- Inbetriebnahmeprotokoll
- Registrierungsnachweis Marktstammdatenregister
- Kundendaten (Steuernummer, Bankverbindung, abweichende Rechnungsanschrift etc.)
- Technische Unterlagen (Zertifikate, Lageplan etc.)
- Mitteilung ob Umsatzsteuerpflicht besteht oder nicht
Wann erhalte ich meine Abrechnung?
- Die Jahresabrechnung erhalten Sie von uns immer Ende Januar bzw. Anfang Februar für das Vorjahr
Erhalte ich Vorauszahlungen/Abschläge?
- Wir zahlen Ihnen von Februar bis Dezember angemessene Abschläge für Ihre Einspeisung aus. Bei Neuanlagen kann ggf. erst einmal die erste Jahresabrechnung abgewartet werden.
Wo kann ich Abschlagsanpassungen, Bankdaten oder andere Kundendaten mitteilen?
- Nutzen Sie hier gerne unser Kundenportal. Sollte es darüber nicht möglich sein, nehmen Sie bitte über das Kontaktformular Kontakt mit uns auf. Die Abschlagshöhe kann aktuell nur durch unsere Mitarbeiter angepasst werden.
Wer kann mir etwas über die Umsatzsteuerpflicht sagen?
- Wenden Sie sich bei allen steuerlichen Fragen und Themen bitte an Ihr zuständiges Finanzamt und/oder Steuerberater.
Downloadbereich - Anmeldeformulare
Anmeldeformulare für neue PV-Anlagen
DOWNLOAD: Inbetriebsetzungsprotokoll für neue Erzeugungsanlagen Niederspannung
DOWNLOAD: Datenblatt neue Photovoltaikanlage
Datenblatt zur Anmeldung von (Batterie-)Speicheranlagen
DOWNLOAD: Datenblatt Anmeldung Speicher
Anmeldeformular steckerfertige PV-Anlagen bis 800 Watt (Mini PV, Balkonanlagen)
DOWNLOAD: Anmeldeformular steckerfertige PV <600W (melden Sie Ihre Anlage auch gerne über das Internetportal an)
Bitte beachten Sie für derartige Anlagen auch folgende Informationen
DOWNLOAD: eplus-steckerfertige-pv-anlagen
https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose
Erzeugungsanlagen größer 135 KW
Bitte beachten Sie, dass für die Planung, Anmeldung, Inbetriebnahme und deren Nachweise und den Parallelbetrieb von Anlagen ≥135 kW am Niederspannungsnetz und alle Anlagen am Mittelspannungsnetz gesonderte und erweitere Formulare und Nachweise erforderlich sind. Diese finden Sie auf unserer Homepage in den Technischen Anschlussbedingungen in der Rubrik Hausanschlüsse.
